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BSG Urteil v. - B 4 AS 19/16 R

Gesetze: § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2 SGB 2

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Kapitallebensversicherung - besondere Härte - Ansparung aus der Regelleistung

Leitsatz

Das den Freibetrag übersteigende Vermögen in Form einer Kapitallebensversicherung ist auch dann zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen, wenn der Leistungsberechtigte den Vermögenswert während des Leistungsbezugs angespart hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:121017UB4AS1916R0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 27
NJW 2018 S. 1128 Nr. 15
AAAAG-64213

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