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BFH Urteil v. - I R 96/15

Gesetze: KStG 2002 i.d.F. vor SEStEG § 27 Abs. 1 Satz 5; KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 27 Abs. 1 und 5;

Steuerliches Einlagekonto

Leitsatz

1. NV: Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt (Bestätigung des Senatsurteils vom I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560).

2. NV: Die Kapitalgesellschaft wird durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zum auf der Grundlage des rückwirkend bereits für den Veranlagungszeitraum 2006 anwendbaren SEStEG nicht in einer verfassungsrechtlich durch das Rückwirkungsverbot geschützten Rechtsposition verletzt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.190717.IR96.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 237 Nr. 2
GmbHR 2018 S. 206 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2018 S. 44
FAAAG-64220

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