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BFH Beschluss v. - III B 109/16

Gesetze: AO § 193 Abs. 2 Nr. 2; AO § 200 Abs. 2;

Außenprüfung bei Überschusseinkünften

Leitsatz

1. NV: Zum Umfang der Begründungspflicht des FG-Urteils, wenn über eine Prüfungsanordnung wegen umfangreicher und vielgestaltiger Einkünfte sowie schwankender Kapitaleinkünfte und privater Veräußerungsgeschäfte gestritten wird.

2. NV: Bei der Bestimmung des Prüfungsortes handelt es sich auch dann um einen eigenständigen Verwaltungsakt, wenn sie mit der Prüfungsanordnung verbunden wird; sie muss daher auch angefochten werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.130917.IIIB109.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 180 Nr. 2
PAAAG-64221

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