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BFH Beschluss v. - III B 32/17

Gesetze: FGO § 119 Nr. 3, Nr. 4; FGO § 90 Abs. 1, Abs. 2;

Verzicht auf mündliche Verhandlung; Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen

Leitsatz

NV: Ein Verzicht auf mündliche Verhandlung, der für den Fall erklärt wird, dass sich die Beteiligten außergerichtlich nicht auf bestimmte Punkte einigen können, ist unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.121017.IIIB32.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 87 Nr. 3
BFH/NV 2018 S. 211 Nr. 2
ZAAAG-64222

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