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BFH Beschluss v. - III R 16/15

Gesetze: InvZulG 2010 § 2 Abs. 1 Satz 1; InvZulG 2010 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Keine zulagenrechtliche Merkmalsübertragung bei Investitionen im originär gewerblichen Bereich einer Besitzgesellschaft

Leitsatz

NV: Die von einer Betriebsgesellschaft verwirklichte Tatbestandvoraussetzung „verarbeitendes Gewerbe“ ist nicht auf die Besitzgesellschaft zu übertragen, wenn die von dieser durchgeführten Investitionen nicht die im Rahmen der Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter betreffen, sondern Wirtschaftsgüter, die einer originär gewerblichen Tätigkeit dienen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.130917.IIIR16.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 235 Nr. 2
DStRE 2018 S. 296 Nr. 5
GmbHR 2018 S. 210 Nr. 4
HFR 2018 S. 146 Nr. 2
JAAAG-64223

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