Keine Aussetzung des Klageverfahrens wegen Einkommensteuer nach bestandskräftiger Lohnsteuerpauschalierung
Leitsatz
1. NV: Die pauschale Lohnsteuer bleibt bei einer Einkommensteuerveranlagung nur dann außer Ansatz, wenn der Lohn dem Gesetz entsprechend tatsächlich pauschal besteuert worden ist.
2. NV: Die pauschale Lohnsteuererhebung ist Teil des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit des Vorauszahlungsverfahrens. Solche Entscheidungen können bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unbeschränkt überprüft werden. Sie entfalten im Veranlagungsverfahren regelmäßig keine (verfahrensrechtliche) Bindungswirkung.
3. NV: Die Aussetzung eines Klageverfahrens wegen der Einkommensteuer des Arbeitnehmers ist jedenfalls dann nicht mehr gemäß § 74 FGO geboten, wenn über die Lohnsteuerpauschalierung bestandskräftig entschieden worden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.021017.VIB9.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 200 Nr. 2 DAAAG-64225