Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - X ZR 109/15

Gesetze: Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Durch den Stand der Technik nahegelegter Gegenstand des Patentanspruchs; Anlass zur Heranziehung einer bestimmten technischen Lösung - Spinfrequenz

Leitsatz

Spinfrequenz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Fachmann ein bestimmter Stand der Technik als möglicher Ausgangspunkt seiner Bemühungen anbot, ist die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich (st. Rspr., zuletzt , GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil).

2. Die Annahme, dass der Fachmann Anlass zur Heranziehung einer bestimmten technischen Lösung hatte, auch wenn ein konkretes Vorbild hierfür nicht aufgezeigt werden kann, setzt Feststellungen dazu voraus, dass diese Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen gehörte, dass sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und dass keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (Fortführung von , GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:260917UXZR109.15.0

Fundstelle(n):
VAAAG-64566

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank