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BGH Urteil v. - XI ZR 600/16

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 765 BGB, § 770 Abs 2 BGB

Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über eine dem Auftragnehmer zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts auferlegte Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt

Leitsatz

Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt (hier: formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit, der auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschuldners umfasst) zu stellen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:241017UXIZR600.16.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 6 Nr. 50
NJW 2017 S. 8 Nr. 52
NJW 2018 S. 857 Nr. 12
WM 2017 S. 2386 Nr. 50
ZIP 2017 S. 2406 Nr. 50
WAAAG-64570

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