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BAG Urteil v. - 6 AZR 511/16

Gesetze: § 131 Abs 1 Nr 1 InsO, § 143 InsO, § 34 Abs 2 InsO, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 139 Abs 2 InsO

Insolvenzanfechtung - Auszubildender - Existenzminimum

Leitsatz

Anlass, eine verfassungsrechtlich legitimierte Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, besteht nicht, wenn die Rückforderung im Wege der Insolvenzanfechtung gemäß § 131 Abs. 1 InsO deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Rückforderung gezahlte Ausbildungsvergütung betrifft und wenn das Insolvenzverfahren auf einen schon längere Zeit vor der Zahlung gestellten Antrag hin eröffnet wurde.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:261017.U.6AZR511.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2675 Nr. 45
BB 2017 S. 3059 Nr. 51
DB 2017 S. 22 Nr. 44
DB 2017 S. 7 Nr. 50
DStR 2017 S. 13 Nr. 45
NJW 2018 S. 253 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2018 S. 166
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2018 S. 156
ZIP 2017 S. 86 Nr. 44
ZIP 2018 S. 32 Nr. 1
DAAAG-64640

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