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BVerwG Urteil v. - 3 C 18/15

Gesetze: § 2 Abs 1 AMG 1976, § 4 Abs 4 AMG 1976, § 72 AMG 1976, § 72a AMG 1976, § 2 Abs 1 Nr 2 AMG 1976

Arzneimitteleigenschaft von lebenden Import-Blutegeln

Leitsatz

Blutegel, die zum Zweck der Arzneimittelherstellung importiert werden, sind im Zeitpunkt der Einfuhr keine Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG (juris: AMG 1976), wenn bis zum abgabefertigen Endprodukt noch wesentliche Bearbeitungs- oder Aufbereitungsschritte erforderlich sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2017:170817U3C18.15.0

Fundstelle(n):
OAAAG-64778

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