Gesetze: Art 1 EGRL 6/98, Art 2 Buchst a EGRL 6/98, Art 3 Abs 1 S 1 EGRL 6/98, Art 4 Abs 1 EGRL 6/98, Art 9 Abs 2 EGRL 6/98, Art 10 EGRL 6/98, Art 11 Abs 1 EGRL 6/98, Art 2 Buchst i EGRL 29/2005, Art 3 Abs 4 EGRL 29/2005, Art 3 Abs 5 S 1 EGRL 29/2005, Art 7 Abs 1 EGRL 29/2005, Art 7 Abs 4 Buchst c Alt 1 EGRL 29/2005, Art 1 Abs 1 EWGRL 581/79, Art 1 Abs 1 EWGRL 314/88, § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 1 Abs 1 S 1 Alt 2 PAngV, § 1 Abs 6 S 2 PAngV, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der UGP-Richtlinie: Wettbewerbswidrige Kraftfahrzeughändlerwerbung unter gesonderter Ausweisung der Überführungskosten eines Neufahrzeugs neben dem Endpreis - Preis zuzüglich Überführung
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (ABl. Nr. L 80 vom , S. 27) und des Art. 7 Abs. 4 Buchst. c Fall 1 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom , S. 22) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Stellt eine Werbung für ein Erzeugnis unter Angabe des dafür zu zahlenden Preises ein Anbieten im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG dar?
Falls die erste Frage zu bejahen ist:
2. Muss der bei einem Anbieten im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG gemäß Art. 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 anzugebende Verkaufspreis auch obligatorisch anfallende Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler einschließen?
Falls die erste oder die zweite Frage zu verneinen ist:
3. Muss der bei einer Aufforderung zum Kauf im Sinne von Art. 2 Buchst. i der Richtlinie 2005/29/EG gemäß deren Art. 7 Abs. 4 Buchst. c Fall 1 anzugebende "Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben" bei einem Kraftfahrzeug auch obligatorisch anfallende Kosten der Überführung des Fahrzeugs vom Hersteller zum Händler einschließen?