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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 32 AS 116/14

Die Kläger begehren von dem Beklagten weitere Kosten der Unterkunft für die Zeit vom 1. Oktober 2011 bis 31. März 2012 von insgesamt 643,99 Euro.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAG-67246

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