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BMF - III C 3 - S 7168/08/10005 BStBl 2017 I S. 1664

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen;

Mit , BStBl 2017 II S. 1259, hat der BFH entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude umfasst, wenn diese auf Dauer angelegt ist. Die Leistungen, die für die Nutzung einer gemieteten Immobilie nützlich oder sogar notwendig sind, können im jeweiligen Einzelfall entweder unabhängig von der Vermietung der Immobilie bestehen, Nebenleistungen darstellen oder von der Vermietung untrennbar sein und mit dieser eine einheitliche Leistung bilden. Die Feststellung, ob im konkreten Fall eine einheitliche Leistung vorliegt, beruht auf einer Tatsachenwürdigung im Einzelfall.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2017 I S. 1662, geändert worden ist, in Abschnitt 4.12.1 wie folgt geändert:

  1. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

    1. Nach Satz 2 wird der bisherige Satz 2 des Absatzes 6 als neuer Satz 3 eingefügt und wie folgt gefasst:

      3Die Steuerbefreiung erstreckt sich in der Regel auch auf mit...BStBl 2017 II S. 1259

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