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BGH Urteil v. - I ZR 11/16

Gesetze: § 15 Abs 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97 UrhG, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001

Urheberrechtsverletzung im Internet: Angebot einer Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises auf eine Suchmaschine zur Anzeige von in der Suchmaschine gespeicherten Vorschaubildern urheberrechtlich geschützter Fotografien - Vorschaubilder III

Leitsatz

Vorschaubilder III

Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 UrhG dar, wenn die von der Suchmaschine gefundenen Fotografien ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers im Internet eingestellt waren und der Anbieter der Suchfunktion vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers wusste oder vernünftigerweise wissen musste. Auch wenn der Anbieter der Suchfunktion mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, besteht keine Vermutung, dass er vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers Kenntnis hatte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:210917UIZR11.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 772 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2017 S. 3046
ZIP 2017 S. 77 Nr. 40
NAAAG-67434

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