Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VIII ZR 28/17

Gesetze: § 541a Abs 2 BGB vom , § 555b Nr 4 BGB, § 555b Nr 5 BGB, § 555d Abs 1 BGB

Wohnraummiete in einem Reihenhaus: Vorliegen von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen bei grundlegenden Umgestaltungsmaßnahmen

Leitsatz

Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 555b Nr. 4 oder Nr. 5 BGB liegen nicht vor, wenn die beabsichtigten Maßnahmen (hier: Hinzufügung neuer Räume [Wintergarten; Ausbau des Spitzbodens] unter Veränderung des Grundrisses; veränderter Zuschnitt der Wohnräume und des Bads; Anlegung einer Terrasse; Abriss einer Veranda) so weitreichend sind, dass ihre Durchführung den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würde (im Anschluss an Senatsurteil vom , VIII ZR 91/70, NJW 1972, 723 unter II 3 [zu § 541a Abs. 2 BGB aF]).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:211117BVIIIZR28.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 1008 Nr. 14
NJW 2018 S. 8 Nr. 3
XAAAG-67435

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank