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BAG Beschluss v. - 1 ABR 45/16

Gesetze: § 87 Abs 1 ArbGG, § 308 Abs 1 ZPO

Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

Leitsatz

Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG setzt voraus, dass eine in der angefochtenen Entscheidung liegende Beschwer beseitigt werden soll. Werden im Rahmen der Beschwerdeinstanz infolge einer Antragsänderung ausschließlich neue prozessuale Ansprüche geltend gemacht und die Beseitigung der erstinstanzlichen Beschwer nicht weiterverfolgt, ist die Beschwerde unzulässig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:241017.B.1ABR45.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 51 Nr. 1
DB 2017 S. 7 Nr. 51
NJW 2018 S. 10 Nr. 1
NAAAG-67473

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