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BGH Beschluss v. - IX ZA 21/17

Gesetze: § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO, § 544 ZPO

Prozesskostenhilfeantrag für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Notwendige Darlegungen zur Bedürftigkeit

Leitsatz

Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde kann mangels Bedürftigkeit nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller, der nach eigenen Angaben weder über Einkommen noch Vermögen verfügt, nicht darlegt, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet und die Kosten der Vorinstanzen aufgebracht hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:161117BIXZA21.17.0

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 684 Nr. 13
NJW 2018 S. 873 Nr. 12
NJW 2018 S. 9 Nr. 1
NJW-RR 2018 S. 190 Nr. 3
WM 2018 S. 98 Nr. 2
HAAAG-67475

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