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BGH Beschluss v. - X ARZ 326/17

Gesetze: § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 17b Abs 1 S 1 GVG, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 313a Abs 3 ZPO, § 567 ZPO, § 78 ArbGG

Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts vor Erlass des rechtsmittelfähigen Beschlusses; Beachtung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

Leitsatz

1. Die Parteien können bereits vor Erlass eines rechtsmittelfähigen Beschlusses wirksam auf Rechtsmittel verzichten.

2. Ein Rechtsmittelverzicht in Form einer gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung führt die formelle Rechtskraft der betroffenen Entscheidung herbei und ist von Amts wegen zu berücksichtigen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:241017BXARZ326.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 9 Nr. 3
NJW-RR 2018 S. 250 Nr. 4
WM 2018 S. 979 Nr. 20
XAAAG-67555

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