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BAG Urteil v. - 5 AZR 382/16

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB

Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

Leitsatz

Eine auffällige Dienstkleidung liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Ausgestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:060917.U.5AZR382.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 180 Nr. 4
DB 2018 S. 199 Nr. 4
DStR 2018 S. 12 Nr. 5
NJW 2018 S. 1276 Nr. 17
EAAAG-67784

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