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BGH Urteil v. - II ZR 353/15

Gesetze: § 110 Abs 1 HGB, § 171 Abs 1 HGB, § 172 Abs 4 S 1 HGB, § 38 InsO, § 174 Abs 1 InsO, § 179 Abs 1 InsO, § 180 Abs 1 InsO

Publikums-Kommanditgesellschaft: Erneute Einforderung einer unter Vorbehalt gezahlten gewinnunabhängigen- Ausschüttung; Wiederauffüllung der Einlage als Darlehensrückführung durch den Kommanditisten und Geltendmachung deren Rückforderung in der Gesellschafts-Insolvenz

Leitsatz

1. Behält sich eine Kommanditgesellschaft die erneute Einforderung der an einen Kommanditisten zurückgezahlten Einlage vor, indem sie den Zahlungsvorgang ungeachtet des Fehlens darlehenstypischer Regelungen, insbesondere zur Verzinsung, als Darlehensgewährung bezeichnet, so stellt sich die spätere Rückzahlung des vermeintlichen Darlehens als erneute Einzahlung der Einlage dar.

2. Ein Kommanditist, der seine Einlage durch eine Zahlung an die Gesellschaft wieder auffüllt, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein, erlangt durch diesen Vorgang keinen Ersatzanspruch aus § 110 Abs. 1 HGB, der im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet werden kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:101017UIIZR353.15.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1 Nr. 1
DB 2018 S. 23 Nr. 1
DB 2018 S. 51 Nr. 1
DStR 2018 S. 86 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2018 S. 88
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2018 S. 236
WM 2018 S. 14 Nr. 1
ZIP 2017 S. 99 Nr. 51
ZIP 2018 S. 18 Nr. 1
OAAAG-67785

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