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BGH Urteil v. - VIII ZR 83/16

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 311 Abs 1 BGB, § 362 BGB, §§ 362ff BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 447 BGB

Kaufpreiszahlung im Internet-Versandhandel via PayPal: Wiederaufleben der getilgten Forderung nach Rückbuchung im Rahmen des Käuferschutzes

Leitsatz

1. Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Online-Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, ist die geschuldete Leistung bewirkt, wenn der vom Käufer geschuldete Betrag dem PayPal-Konto des Verkäufers vorhaltlos gutgeschrieben wird, so dass dieser den Zahlbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält.

2. Eine - gegebenenfalls stillschweigende - Wiederbegründung einer getilgten Forderung kann bei entsprechendem Willen der Parteien, die frei darin sind, unter bestimmten Voraussetzungen das Wiederaufleben der ursprünglichen Schuld zu vereinbaren, bei einem nicht formgebundenen Vertrag bereits mit Vertragsabschluss und für den Fall getroffen werden, dass zukünftig eine Rückgabe oder Rückbuchung des bereits gezahlten Schuldbetrags erfolgt.

3a. Der Erklärungsgehalt der mit Abschluss des Kaufvertrags als Nebenabrede getroffenen Vereinbarung, zur Tilgung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich neben den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nach den Bestimmungen der von PayPal verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter anderem der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, denen die Kaufvertragsparteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes zugestimmt haben (Fortführung der , BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom , VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; jeweils mwN).

3b. Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, vereinbaren die Kaufvertragsparteien - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - zugleich stillschweigend, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet und der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:221117UVIIIZR83.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2881 Nr. 49
BB 2018 S. 1 Nr. 1
NJW 2018 S. 537 Nr. 8
NJW 2018 S. 9 Nr. 3
WM 2018 S. 32 Nr. 1
ZIP 2017 S. 93 Nr. 48
ZIP 2018 S. 179 Nr. 4
YAAAG-67786

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