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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 EG 2911/17

Gesetze: BEEG § 2c

Leitsatz

Leitsatz:

Gehaltszahlungen aufgrund eines vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleichs, die später als drei Wochen nach Ablauf eines Jahres für Lohnabrechnungszeiträume des vergangenen Kalenderjahres ausbezahlt werden, sind als sonstige Bezüge bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 1131 Nr. 22
QAAAG-67903

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