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Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem , BStBl 2016 I S. 1459, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2017 I S. 1665, geändert worden ist, wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Abschnitt 22.3 wie folgt gefasst:
„22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG und innergemeinschaftlichen Erwerben”
Im Abkürzungsverzeichnis wird die Angabe „StDÜV = Steuerdaten-Übermittlungsverordnung” gestrichen.
In Abschnitt 1.1 wird nach A...