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BMF - III C 3 - S 7160-h/16/10001 BStBl 2018 I S. 72

Umsatzsteuer; Änderung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG durch Artikel 5 des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG); Änderung der Abschnitte 4.8.9 und 4.8.13 Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vom (BGBl I S. 1730) wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierzu wurde durch Artikel 1 InvStRefG das Investmentsteuergesetz (InvStG) mit Wirkung zum neu gefasst. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen. Daher wurde durch Artikel 5 InvStRefG der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes” des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG ebenso mit Wirkung zum neu gefasst. Durch die zum eintretende Ausweitung des Anwendungsbereiches des InvStG kann in § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG nicht mehr wie bislang auf das gesamte InvStG verwiesen werden; die Steuerbefreiung nimmt nunmehr Bezug auf die Verwaltung bestimmter nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regulierter Investmentvermögen.

Zugleich wurde in der Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG das , Fiscale Eenheid X, umgesetzt. Danach wird die Steuerbefreiung punktuell auf bestimmte nach dem KAGB regulierte Investmentvermögen erweitert.

Die Steuerbefreiung erstreckt sich nunmehr auf die Verwaltung von Organismen für gemeins...

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