Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X K 3-7/16 BStBl 2018 II S. 103

Gesetze: GVG § 198 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 4, Abs. 5 Satz 2; FGO § 64 Abs. 1; FGO § 65 Abs. 1 Satz 2; FGO § 66 Satz 1 und 2;

Entschädigungsklage: Wahrung der Klagefrist, Bestimmtheit des Zahlungsantrags auf Geldentschädigung

Leitsatz

1. Auch nach der mit Wirkung zum vorgenommenen Anfügung des § 66 Satz 2 FGO ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist bei einer Entschädigungsklage bereits der Eingang dieser Klage beim BFH maßgebend, nicht aber der —nunmehr erst mit der Zustellung der Klage beim Beklagten gegebene— Eintritt der Rechtshängigkeit.

2. Bei einer auf die Zahlung einer Geldentschädigung gerichteten Entschädigungsklage ist dem Kläger grundsätzlich die Stellung eines bestimmten (bezifferten) Klageantrags zuzumuten. Etwas anderes gilt nur dann und nur insoweit, als der Kläger in Anwendung der Billigkeitsnorm des § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG die Zuerkennung eines anderen Betrags als den gesetzlichen Regelbetrag für Nichtvermögensnachteile begehrt (Präzisierung der bisherigen Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom X K 7/14, BFHE 252, 233, BStBl II 2016, 405, Rz 15 ff., und vom X K 6/14, BFH/NV 2016, 755, Rz 17 ff.).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.120717.XK3.16.0

Fundstelle(n):
BStBl 2018 II Seite 103
BStBl II 2018 S. 103 Nr. 3
DB 2017 S. 6 Nr. 51
DB 2018 S. 615 Nr. 11
DStR 2017 S. 10 Nr. 51
DStRE 2018 S. 111 Nr. 2
HFR 2018 S. 141 Nr. 2
NJW 2018 S. 573 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2017 S. 3988
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2018 S. 82
KAAAG-68031

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank