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BGH Beschluss v. - VII ZB 9/15

Gesetze: § 850a Nr 3 ZPO, § 851 Abs 1 ZPO, § 257 S 1 BGB, § 399 Alt 1 BGB, § 40 Abs 1 BetrVG

Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit des Anspruchs eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Übernahme der durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten

Leitsatz

1. Der Anspruch eines Betriebsrats aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen, ist grundsätzlich gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 399 1. Fall BGB unpfändbar (Abgrenzung zu , BAGE 69, 214, 223, juris Rn. 27).

2. Das gilt jedoch nicht für denjenigen Gläubiger des Betriebsrats, aus dessen Beauftragung durch den Betriebsrat sich der Anspruch aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber ergibt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:081117BVIIZB9.15.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 180 Nr. 4
NJW 2018 S. 10 Nr. 4
WM 2018 S. 91 Nr. 2
YAAAG-68155

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