Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit des Anspruchs eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Übernahme der durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten
Leitsatz
1. Der Anspruch eines Betriebsrats aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen, ist grundsätzlich gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 399 1. Fall BGB unpfändbar (Abgrenzung zu , BAGE 69, 214, 223, juris Rn. 27).
2. Das gilt jedoch nicht für denjenigen Gläubiger des Betriebsrats, aus dessen Beauftragung durch den Betriebsrat sich der Anspruch aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber ergibt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:081117BVIIZB9.15.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 180 Nr. 4 NJW 2018 S. 10 Nr. 4 WM 2018 S. 91 Nr. 2 YAAAG-68155