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BAG Urteil v. - 2 AZR 49/17

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und hilfsweise um einen Nachteilsausgleich.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:261017.U.2AZR49.17.0

Fundstelle(n):
TAAAG-68229

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