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FG Köln Urteil v. - 9 K 1566/14 EFG 2017 S. 1925 Nr. 24

Gesetze: AnfG § 14, AO § 191

Verfahren

Ergänzung eines Duldungsbescheides

Leitsatz

Die Ergänzung eines Duldungsbescheids um eine Vollstreckungsklausel i.S. des § 14 AnfG ist nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens im Klageverfahren nicht mehr zulässig.

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2773 Nr. 47
EFG 2017 S. 1925 Nr. 24
MAAAG-68399

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