Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde bei ausschließlicher Beauftragung ihres Eigenbetriebs Friedhöfe mit behördlich zu veranlassenden Bestattungen - Eigenbetrieb Friedhöfe
Leitsatz
Eigenbetrieb Friedhöfe
Eine Gemeinde nimmt keine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor, wenn sie mit Bestattungen, die gemäß § 31 Abs. 2 Fall 2 BestattG-BW behördlich zu veranlassen sind, weil die bestattungspflichtigen Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ausschließlich ihren Eigenbetrieb Friedhöfe betraut.