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BFH Beschluss v. - V S 18/17 (PKH)

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 142; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 2; ZPO § 114;

Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung

Leitsatz

1. NV: Entscheidet das FG über eine noch nicht erhobene Klage (Klageentwurf), liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor.

2. NV: Wird gleichzeitig mit einem PKH-Antrag ein die gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift erfüllender Schriftsatz eingereicht, kann dieser eine unabhängig von dem PKH-Antrag erhobene Klage darstellen, es kann sich aber auch um eine unter der Bedingung der PKH-Gewährung erhobene und damit unzulässige Klage handeln oder um einen —der Begründung des PKH-Antrags dienenden— Entwurf einer erst zukünftig zu erhebenden Klage.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.221117.VS18.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 69 Nr. 3
BFH/NV 2018 S. 225 Nr. 2
KAAAG-68715

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