Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung
Leitsatz
1. NV: Entscheidet das FG über eine noch nicht erhobene Klage (Klageentwurf), liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor.
2. NV: Wird gleichzeitig mit einem PKH-Antrag ein die gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift erfüllender Schriftsatz eingereicht, kann dieser eine unabhängig von dem PKH-Antrag erhobene Klage darstellen, es kann sich aber auch um eine unter der Bedingung der PKH-Gewährung erhobene und damit unzulässige Klage handeln oder um einen —der Begründung des PKH-Antrags dienenden— Entwurf einer erst zukünftig zu erhebenden Klage.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.221117.VS18.17.0
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 69 Nr. 3 BFH/NV 2018 S. 225 Nr. 2 KAAAG-68715