Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland – Übermittlung mittels einfachen Briefs – Zugangsvermutung – Gegenstand des Klageverfahrens – Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Auslegung von Verfahrenshandlungen
Leitsatz
1. NV: Bestreitet der Steuerpflichtige den Zugang des Bescheids innerhalb des gesetzlich vermuteten Zeitraums, muss er substantiiert Tatsachen vortragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und deshalb Zweifel am Zugang zum gesetzlich vermuteten Zeitpunkt begründen. Dies gilt auch im Falle der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland.
2. NV: Im Geschäftsleben stehende Steuerpflichtige müssen auch bei längerem Auslandsaufenthalt grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass ihnen fristauslösende Schriftstücke unter Ausschluss Dritter rechtzeitig zugehen können.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.110717.IXR41.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 185 Nr. 2 HFR 2018 S. 93 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2018 S. 120 PAAAG-68722