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BAG Urteil v. - 9 AZR 192/17

Gesetze: Art 33 Abs 2 GG, § 9 TzBfG, § 7 Abs 2 TzBfG

Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

Leitsatz

1. Allein die Erhöhung der Arbeitszeit ohne eine damit verbundene Übertragung höherwertiger Tätigkeiten betrifft nicht den Zugang zu einem öffentlichen Amt iSv. Art. 33 Abs. 2 GG.

2. Ein freies Arbeitszeitvolumen, das der Arbeitgeber zur Erhöhung der Arbeitszeit bereits beschäftigter Teilzeitarbeitnehmer zur Verfügung stellt, ist kein freier Arbeitsplatz iSv. § 9 TzBfG. Der Arbeitgeber muss deshalb einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung der Arbeitszeit angezeigt hat, bei gleicher Eignung nicht bevorzugt berücksichtigen. In diesem Fall ist er grundsätzlich in der Auswahl frei, welchen Teilzeitbeschäftigten er eine Verlängerung der Arbeitszeit anbietet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:171017.U.9AZR192.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 116 Nr. 3
BB 2018 S. 444 Nr. 8
DB 2018 S. 23 Nr. 1
NJW 2018 S. 10 Nr. 5
NJW 2018 S. 727 Nr. 10
SAAAG-69022

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