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BSG Urteil v. - B 11 AL 17/16 R

Gesetze: § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 Halbs 1 Alt 1 SGB 3

Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Prüfung des wichtigen Grundes zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Altersteilzeitvereinbarung - beabsichtigter nahtloser Übergang in die Altersrente - Prognose - geänderte Rentenpläne wegen nachträglicher Änderung der Rechtslage - tatsächliche Feststellungen - objektive Begleitumstände - subjektive Absicht zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

Leitsatz

Zur Prüfung eines wichtigen Grundes für den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung iS der Sperrzeitregelung im SGB III sind ausreichende tatsächliche Feststellungen zu den objektiven Begleitumständen zur Feststellung der subjektiven Absicht einer Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente erforderlich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:121017UB11AL1716R0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 21
CAAAG-69062

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