Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Handlungstendenz - Startpunkt des versicherten Weges - Vorgang des "Sichfortbewegens" in Richtung Zielort - öffentlicher Verkehrsraum - Freiheit der Routenwahl, der Fortbewegungsart und des Fortbewegungsmittels - verbotswidriger Weg - versperrter direkter bzw unmittelbarer Weg zur Außenhaustür - versperrte Wohnungstür - Klettern aus dem Dachfenster
Leitsatz
Startpunkt des unfallversicherten Weges kann jede Gebäudeöffnung sein, wenn der direkte, unmittelbare Weg durch die Außenhaustür versperrt ist.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:310817UB2U216R0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 1198 Nr. 16 GAAAG-69065