Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Handlungstendenz - Startpunkt des versicherten Weges - Vorgang des "Sichfortbewegens" in Richtung Zielort - öffentlicher Verkehrsraum - Freiheit der Routenwahl, der Fortbewegungsart und des Fortbewegungsmittels - verbotswidriger Weg - versperrter direkter bzw unmittelbarer Weg zur Außenhaustür - versperrte Wohnungstür - Klettern aus dem Dachfenster
Leitsatz
Startpunkt des unfallversicherten Weges kann jede Gebäudeöffnung sein, wenn der direkte, unmittelbare Weg durch die Außenhaustür versperrt ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:310817UB2U216R0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 1198 Nr. 16 GAAAG-69065