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BAG Urteil v. - 7 AZR 524/15

Gesetze: § 2 Abs 1 WissZeitVG vom , § 2 Abs 5 S 1 Nr 3 WissZeitVG vom , § 14 Abs 4 TzBfG, § 15 Abs 5 TzBfG, § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG vom , § 130 BGB, § 151 S 1 BGB

Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

Leitsatz

Die Verlängerung eines nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Arbeitsvertrags nach § 2 Abs. 5 Satz 1 WissZeitVG setzt das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus. Das Einverständnis muss vor dem vereinbarten Vertragsende vorliegen. Es bedarf nicht der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG und kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:300817.U.7AZR524.15.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 179 Nr. 4
DB 2018 S. 7 Nr. 3
DAAAG-69254

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