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BAG Urteil v. - 4 AZR 630/15

Gesetze: § 4 Abs 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG

Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum

Leitsatz

1. Die Nachwirkung von Tarifnormen erfasst nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt.

2. Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit - zB durch den Gewerkschaftsbeitritt des Arbeitnehmers - erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:270917.U.4AZR630.15.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 179 Nr. 4
BB 2018 S. 319 Nr. 6
ZIP 2018 S. 199 Nr. 4
NAAAG-69255

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