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BSG Urteil v. - B 5 R 8/16 R

Gesetze: § 51 Abs 3a SGB 6 vom , § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6 vom , § 236b Abs 1 SGB 6 vom , InsO, § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG, Art 1 Nr 2 RVLVG, Art 1 Nr 8 RVLVG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG

(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge der Insolvenzabwendungsbemühungen des Arbeitgebers - insolvenzbedingter Arbeitslosengeldbezug - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6 - formgerechte Revisionsbegründung)

Leitsatz

Der Bezug von Arbeitslosengeld ist durch eine Insolvenz des Arbeitgebers bedingt mit der Folge der Anrechenbarkeit dieser Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit, wenn die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf der Erklärung einer Person beruht, deren Handlungsbefugnis sich aus der Insolvenzordnung ergibt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:170817UB5R816R0

Fundstelle(n):
QAAAG-69280

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