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LSG Bayern Beschluss v. - L 20 VK 10/17

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem nicht statthaften Rechtsbehelf besteht keine Gerichtskostenfreiheit, auch wenn das Verfahren im Übrigen seiner Art nach gerichtsgebührenfrei wäre.

Fundstelle(n):
OAAAG-69340

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