Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 184/16

Gesetze: § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 308 Abs 1 ZPO

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des Prozessgerichts bei der Fassung eines Urteilsausspruchs vom Klagegrund - Betriebspsychologe

Leitsatz

Betriebspsychologe

Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO über etwas anderes, als beantragt ist, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrunde legt als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat. Das ist der Fall, wenn der Kläger seinen Klageantrag darauf stützt, dass die Beklagte in ihrer Werbung gegenüber potentiellen Teilnehmern ihrer Weiterbildungskurse den Eindruck erweckt, die Absolventen der Kurse dürften die angegebene Berufsbezeichnung auch ohne Psychologiestudium führen, und das Gericht die Verurteilung daraus ableitet, dass Kursteilnehmer die Berufsbezeichnung in einer Art verwenden, die geeignet ist, ihre Patienten irrezuführen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:051017UIZR184.16.0

Fundstelle(n):
VAAAG-69475

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank