Verbindung von Amtshaftungsklage und Schadensersatzklage gegen einen Dritten: Unzulässigkeit eines abweisenden Teilurteils zur Amtshaftungsklage mit Hinweis auf die noch nicht geklärte Ersatzpflicht des einfachen Streitgenossen
Leitsatz
Wird eine Amtshaftungsklage (hier: gegen einen beamteten Oberarzt einer Universitätsklinik) wegen desselben Schadens mit der Klage gegen einen Dritten (hier: die Universitätsklinik) verbunden und ist die Frage, ob diesen eine Ersatzpflicht trifft, noch nicht entscheidungsreif, darf die Amtshaftungsklage nicht mit dem Hinweis auf die noch nicht geklärte Ersatzpflicht des (einfachen) Streitgenossen durch Teilurteil abgewiesen werden, weil die Entscheidung hierüber für den durch Teilurteil entschiedenen Amtshaftungsanspruch präjudiziell ist (Bestätigung Senatsurteil vom , VI ZR 39/03, VersR 2004, 785).