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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 1 U 1277/17

Gesetze: SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Körperverletzung unter Kollegen (Fausthieb), die ein Arbeitnehmer auf dem Nachhauseweg nach einem Streit über betriebliche Belange erleidet, kann ein Arbeitsunfall sein. Das gilt nicht, wenn wesentliche Ursache der erlittenen Körperverletzung Konflikte oder Beziehungen aus dem persönlichen Bereich sind.

Fundstelle(n):
QAAAG-69964

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