Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 12/14

Gesetze: SGB X § 31; SGB VI § 64; BGB § 133; BGB § 157; SGB X § 24; SGB X § 48; SGB X § 50; SGB VI § 97

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Mitteilung des Auszahlungsbetrags der Rente ist keine Regelung im Sinne des § 31 SGB X. Der bloße Hinweis auf das rechnerische Ergebnis einer Subtraktion hat keinen eigenständigen Regelungswert.

2. Ein bloß formeller Verwaltungsakt verletzt den von ihm Betroffenen in seinen Rechten und ist deshalb notwendig aufzuheben.

3. Zu 1: Entgegen .

4. Zu 1 und 2: Anschluss an .

Fundstelle(n):
GAAAG-69989

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank