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LSG Hessen Urteil v. - L 9 AS 3/15

Gesetze: SGB II § 21 Abs. 7; SGB II § 22

Leitsatz

Leitsatz:

Der Anspruch nach § 21 Abs. 7 SGB II setzt das Bestehen eines ungedeckten Bedarfs voraus, der nicht bereits durch die Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II gedeckt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAG-69990

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