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OFD Karlsruhe - G1425/50/12 - St 226

Anwendung des , BStBl 2015 II S. 1052

Gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Schachteldividenden im Organkreis

Behandlung von „Aufwandsfällen”

Diese Verfügung richtet sich an alle Bearbeiter/innen, die mit der Bearbeitung/Prüfung von Fällen der gewerbesteuerlichen Organschaft betraut sind.

Dargestellt wird die Anwendung des , a. a. O., bis einschließlich Erhebungszeitraum (EHZ) 2016. Insbesondere kann nun auch die Bearbeitung in sog. „Aufwandsfällen” nach Abschluss der Erörterungen auf Bund-/Länderebene erfolgen. Die Vorgehensweise entspricht der bereits bisher in Baden-Württemberg vertretenen Rechtsauffassung.

1. Allgemeines

Mit , a. a. O., hat der BFH zu der Frage entschieden, ob die 5 %-Pauschale des § 8b Abs. 5 KStG gewerbesteuerlich für Beteiligungserträge einer Organgesellschaft (OG) auf Ebene des Organträgers (OT) zur Anwendung kommen kann. Aus Sicht des BFH kommt eine Korrektur nach § 8b Abs. 5 KStG bei von einer OG vereinnahmten Schachteldividenden auf Ebene des OT – entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung – nicht in Betracht.

Mit Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (BStBl 2015 II S. 1052) ist das Urteil in allen offenen Fällen bis einschließlich EHZ 2016 anzuwenden.

Allerdings hatte sich der BFH nicht damit auseinander...

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