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BGH Beschluss v. - V ZB 109/17

Gesetze: § 74a Abs 5 S 3 ZVG, § 74a Abs 5 S 4 ZVG

Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses

Leitsatz

Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen eine Anpassung erfordern, die durch eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung nicht mehr geltend gemacht werden konnten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:071217BVZB109.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 6
NJW-RR 2018 S. 140 Nr. 3
WM 2018 S. 184 Nr. 4
FAAAG-70029

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