Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des versicherten Weges - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Einkauf - Weg zur Fahrertür des geparkten Wagens - Ende der Unterbrechung - markierende Handlung - keine Ungleichbehandlung - Heimweg zu Fuß - etwaiges früheres Wiederaufleben des Versicherungsschutzes
Leitsatz
Ein Beschäftigter, der die Fahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung unterbricht, um Lebensmittel einzukaufen, steht noch nicht wieder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er den Einkauf auf dem Beifahrersitz abgestellt hat und auf dem Weg zur Fahrertür stürzt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:310817UB2U1116R0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 1200 Nr. 16 GAAAG-70072