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BAG Urteil v. - 3 AZR 72/16

Gesetze: § 10 S 3 Nr 4 AGG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG

Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

Leitsatz

Nach § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG können unter den dort genannten Voraussetzungen in betrieblichen Versorgungssystemen Altersgrenzen festgesetzt werden. Diese müssen nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG einem legitimen Ziel dienen sowie angemessen und erforderlich sein. Danach sind solche Altersgrenzen zwar grundsätzlich, aber nicht stets zulässig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:260917.U.3AZR72.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 244 Nr. 5
DStR 2018 S. 12 Nr. 8
WM 2018 S. 930 Nr. 19
ZIP 2018 S. 743 Nr. 15
GAAAG-70153

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