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BGH Urteil v. - KZR 59/16

Gesetze: Art 101 Abs 1 AEUV, § 1 GWB, § 21 Abs 2 GWB, § 33 GWB

Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung eines Diätprodukte-Herstellers an Apotheker

Tatbestand

Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte vertreibt unter der Bezeichnung "Almased VITALKOST" Lebensmittel für eine kalorienarme Ernährung. Der Vertrieb erfolgt über Apotheken, aber auch über Drogeriemärkte und über das Internet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:171017UKZR59.16.0

Fundstelle(n):
PAAAG-70163

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