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BGH Beschluss v. - XII ZB 335/17

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einplanung einer Zeitreserve bei Nutzung eines Telefaxgerätes zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

Leitsatz

Nutzt ein Rechtsanwalt zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Telefaxgerät, hat er eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um einen vollständigen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:061217BXIIZB335.17.0

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 572 Nr. 10
NJW 2018 S. 8 Nr. 6
NJW-RR 2018 S. 312 Nr. 5
MAAAG-70232

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