Krankenversicherung - Kostenerstattung - Antrag auf Augmentationsmastopexie - ablehnende Entscheidung der Krankenkasse trotz fingierter Genehmigung - Anfechtung durch Versicherten - Rücknahme der fingierten Genehmigung durch Krankenkasse im Revisionsverfahren - Rücknahme gilt als vor dem Sozialgericht angefochten
Leitsatz
Ficht ein Versicherter die Entscheidung seiner Krankenkasse an, eine Leistung trotz fingierter Genehmigung abzulehnen, und nimmt die Krankenkasse während des Revisionsverfahrens die fingierte Genehmigung zurück, gilt die Rücknahme als vor dem Sozialgericht angefochten.